Sehr geehrte Damen und Herren,

die am 31.03.2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Corona-Eindämmungsverordnung enthält keinen Paragraphen zum Sport mehr. Das heißt, dass das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt ab sofort wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich ist. Es gibt im Rahmen der Verordnung als Vorsichtsmaßnahme allerdings die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.

Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung die nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutz-maßnahmen um. Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt gem. § 2 der Verordnung nur noch in bestimmten Bereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser oder dem Öffentlichen Personennahverkehr.

Veranstalterinnen und Veranstalter von Sportveranstaltungen ist es im Rahmen ihres Hausrechts aber möglich, Schutzvorkehrungen wie z.B. Masken- oder Testpflichten zu treffen. Ansonsten gibt es lediglich die Empfehlung zum persönlichen Selbstschutz weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.

Auf Grund der nach wie vor hohen Infektionszahlen empfehlen wir Ihnen genaustens abzuwägen, ob und welche o.g. Schutzmaßnahmen Sie als Veranstalter bei etwaigen Sportveranstaltungen treffen. Es schadet nicht die ein oder andere Schutzmaßnahme umzusetzen bzw. der Empfehlungen der Landesregierung zu folgen.

Die von der Landesregierung beschlossene 17. Corona-Eindämmungsverordnung ist am 03.04.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30.04.2022.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Störzner Michael Stelzl

Präsident der SG Union Sandersdorf e.V  Vizepräsident der SG Union Sandersdorf e.V

   

   

                                                                                                                       

   

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